Mit Recht und Ordnung...

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Reservierungen können schriftlich, telefonisch, per e-Mail oder Internetformular vorgenommen werden. Sie gelten als verbindlich, wenn die in der Buchungsbestätigung geforderte Anzahlung auf das genannte Konto eingegangen ist. Telefonische Auskünfte meiner Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher der schriftlichen Bestätigung.

Die Rücktrittserklärung sollte, in Ihrem Interesse, in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bis zu 4 Wochen vor der Anreise erfolgt grundsätzlich keine Erstattung geleisteter Zahlungen. Ausgenommen hiervon sind Krankheitsfälle unter Vorlage (Zusendung) einer ärztlichen Bescheinigung.

Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung wird die ausgewiesene Anzahlung fällig. Wird die Anzahlung nicht fristgemäß entrichtet, so kann die Reservierung unwirksam werden, ohne dass der Gast nochmals ermahnt oder in Kenntnis gesetzt wird. Der Restbetrag wird grundsätzlich fällig bei der Anreise (in bar).

Die Anreise auf dem Campingplatz kann ab 12.00 Uhr erfolgen. Hierbei sollte jedoch die Mittagsruhe in der zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr berücksichtig werden. Im Falle einerwesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung der Campingplatzverwaltung notwendig. Anderenfalls wird der Stellplatz nur bis 18.00 Uhr des Anreisetages freigehalten. Sofern vorhanden, erfolgt die Unterbringung auf einem anderen Stellplatz, ein Anrecht auf einen Stellplatz besteht nicht mehr.

Der Stellplatz muss bis 11.00 Uhr sauber verlassen werden. Eine spätere Abreise muss mit der Campingplatzverwaltung abgesprochen werden. Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden grundsätzlich keine Gebühren zurückerstattet. Das trifft ebenso bei einem Platzverweis infolge eines Verstoßes gegen die Campingverordnung zu. Dies gilt jedoch nicht bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.

Es darf nur die angemeldete Personenzahl den Campingplatz benutzen. Besucher dürfen erst nach Anmeldung bei der Campingplatzverwaltung den Platz betreten.

Das Campen für Jugendliche unter 18 Jahren, ohne volljährige verantwortliche Begleitperson, ist nur unter schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet. Die Campingplatzverwaltung ist in Ausübung des Hausrechts berechtig, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Campingplatzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Campingplatzverordnung und dem Interesse der Campingplatzgäste erforderlich ist.

Da die Zeltstellflächen nicht parzelliert sind, kann nicht garantiert werden, dass mehrere Zelte zusammen stehen. Die Einweisung erfolgt vor Ort durch den Platzwart und ist verbindlich. Die Platzverwaltung behält sich außerdem das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.

Die Platzordnung (lt.Aushang) wird von jedem Gast sowie seinen Mitreisenden bei der Ankunft als verbindlich anerkannt. Bei groben Verstößen steht der Platzverwaltung eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Gastes auf anteilige Erstattung der Campingplatzgebühren besteht dann nicht.

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste lt. Aushang. Die Korrektheit der ausgestellten Rechnung ist durch den Gast sofort nach Aushändigung zu kontrollieren.

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Der Campingplatzeigentümer oder Pächter übernimmt keine Haftung für Schäden an und in den aufgestellten Einrichtungen und den abgestellten Fahrzeugen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Riesa.  
Campingplatzpächter Stephan Göpel, 08.05.2013